- abzüglich
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ab|züg|lich ['apts̮y:klɪç] <Präp. mit Gen.>:nach Abzug, abgerechnet /Ggs. zuzüglich/: abzüglich der Zinsen, aller unserer Unkosten; aber: starke Substantive im Singular bleiben ungebeugt, wenn sie ohne Artikel und ohne adjektivisches Attribut stehen; im Plural stehen sie dann im Dativ abzüglich Rabatt; abzüglich Beträgen für Transporte.Syn.: minus, 1↑ ohne.* * *
ạb|züg|lich 〈Präp. m. Gen.〉 nach Abzug ● \abzüglich der Kosten; \abzüglich des Fahrgeldes; 〈auch m. undekl. Subst., wenn es im Sg. u. ohne Art. steht〉 \abzüglich Fahrgeld; 〈auch m. Dat., wenn das folgende Subst. im Pl. u. ohne Art. steht〉 \abzüglich Fahrgeldern* * *
ạb|züg|lich <Präp. mit Gen.> (bes. Kaufmannsspr.):a. des gewährten Rabatts;<ein folgendes allein stehendes, stark gebeugtes Subst. im Sg. bleibt ungebeugt:> a. Rabatt;<mit Dat. bei allein stehendem Subst. im Pl.:> a. Getränken.* * *
Universal-Lexikon. 2012.